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Polizeiakten und Chronik

Akten verbinden Sachverhalt, Beteiligte und unveränderliche Chronik. Einzelfreigaben erlauben gezielte Zusammenarbeit im selben Mandanten.

Akten verbinden Sachverhalt, Beteiligte und unveränderliche Chronik. Einzelfreigaben erlauben gezielte Zusammenarbeit im selben Mandanten.

Wer darf das?

anzeigen.ansehen; Anlegen, Bearbeiten, Status, Verknüpfen und Freigeben getrennte Rechte.

Schritt für Schritt

  1. Öffne Akten und suche den vorhandenen Vorgang.
  2. Lege mit Anlegerecht die passende Anzeigen-, Ermittlungs- oder Einsatzakte an.
  3. Erfasse Sachverhalt, Sicherheitsstufe und Beteiligte.
  4. Ergänze Maßnahmen, Vermerke und Beweishinweise in der Chronik.
  5. Verknüpfe passende sichtbare Akten mit Verknüpfungsrecht.
  6. Vergib nur benötigte Lese- oder Ergänzungsfreigaben und widerrufe sie nach Zweckende.
  7. Prüfe Status und gespeicherten Verlauf.

Typische Fehler und Grenzen

Nur die führende Behörde ändert Stammsachverhalt, Status und Freigaben. Eine Ergänzungsfreigabe erlaubt keine Weiterfreigabe. Revisionskonflikte verhindern stilles Überschreiben.

Prüfstand und Bildnachweise

Aus Quellcode und Bestandsdokumentation abgeleitet. Vollständiger Live-Durchlauf und Screenshots je Schritt sind offen; keine Bildbelege oder Testergebnisse sind erfunden.

Quellen im MDT, sofern nicht anders angegeben: doku/polizeiakten-0.6.0.md; web/routen.d/anzeigen.php.